Die Forstgruppe ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie stellt eine demokratische Rechtsstruktur dar, bei der anteilig der Einlagen der einzelnen Teilhaber, Anteilsscheine (Eintrag im Handelsregister) und Stimmrechte vergeben werden. Einmal pro Jahr wird eine Geschäftsversammlung abgehalten, bei der die Geschäftsführer Aktivitäts- und Finanzbericht des Vorjahres vorstellen. Bei dieser Versammlung werden die Jahresberichte validiert und demokratisch über die Planung des nächsten Geschäftsjahres abgestimmt (z.B. Reinvestition bzw. Ausschüttung des erwirtschafteten Gewinns).
Die Rechtsform der Forstgruppe wurde vor über 100 Jahren vom französischen Staat speziell für Waldbesitzer gegründet, um die Zerstückelung von Waldflächen durch
Erbteilung zu verringern. Eine FG ist keine kommerzielle Gesellschaft und deshalb von der Unternehmenssteuer befreit.
Ein Teilhaber (Teilhaberehepaar oder Familiengruppe) kann nicht mehr als 10% des Gesamtkapitals an der FG halten.
Zu den Anteilspacketen der einzelnen Teilhaber ist folgendes ausschlaggebend : Bei Versterben eines Teilhabers können dessen Anteile (Anteilspacket) an nur ein Kind (1 natürliche Person) weiter vererbt, also nicht geteilt werden, um die Multiplikation der Teilhaber so niedrig wie möglich zu halten. Dasselbe gilt bei Weiterverkauf eines Anteilspacketes. Ebenso kann im Scheidungsfall der Ehegatte keinen Anspruch auf die Teilung der Anteile eines Teilhabers erheben.
Will ein Teilhaber die Forstgruppe verlassen, hat die Forstgruppe das Vorkaufsrecht der zum Verkauf stehenden Anteile. In diesem Falle werden die von der Forstgruppe zurückgekauften Anteile gelöscht wodurch sich der Wert des einzelnen Anteils steigert.
Die Priorität der ersten 5 Geschäftsjahre der Forstgruppe war die Anhäufung eines ausreichenden Stammkapitals, um oben genannte Aufkäufe von Anteilen an der Forstgruppe selbst stemmen zu können ohne Dritte heranziehen zu müssen. Falls die Forstgruppe zum Verkauf stehende Anteile nicht zurückkaufen kann, fällt das Vorkaufsrecht den einzelnen Teilhabern zu.